Rauchverbot ab 1. Juli 2009

 

Kleine Anfrage: Fraktion FDP (Mario Imhof)

 

Rauchverbot ab 1. Juli 2009 in der Stadt Bern

Das Rauchverbot resp. der Schutz der Passivraucher wird ab dem 1. Juli auch in Bern wirksam. Das Verbot gilt für alle öffentlichen Einrichtungen und Restaurants usw. Haftbar sind die Betreiber der entsprechenden Lokalitäten.

Ausnahmen werden keine gewährt.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Gemeinderat, die folgenden Fragen zu beantworten.

 

1 Wie wird das Verbot in der Reitschule durchgesetzt und wer ist namentlich hier haftbar und welche Personen besitzten namentlich das Wirtepatent für die diversen Restaurantsbetriebe insbesondere „Sous le Pont“, und „Rössli“

 

2. Wie wird das Verbot im Alkistübli, im Fixerstübli, in der Drogenanlaufstelle Hodlerstrasse und dem Lokal Dead-end konkret um- resp. durchgesetzt.?

 

3. Was ist vorgesehen, falls das Verbot an diesen Orten, (gemäss Frage 1 und 2 ) nicht durchgesetzt werden kann. Akzeptiert das der Gemeinderat? Oder führt er wieder - wie schon so oft mit der Reitschule – „Gespräche“? Führt er diese „Gespräche“ dann auch mit allen anderen Lokalbetreibern in der Stadt Bern?

 

4. Wie verhält sich der Gemeinderat gegen über allen andern Gaststättenbetreibern, die das Rauchen weiterhin gestatten falls das Verbot in der Reitschule nicht durchgesetzt werden kann? Wird die Kontrolle ausgesetzt bis das überall funktioniert oder werden hier dann Bussen ausgesprochen?

 

5. Wird der Gemeinderat alle vor dem Gesetz gleich behandeln?

 

6. Ist die Polizei personell in der Lage das Verbot durchzusetzen?