Offener Brief: Sicherheitskonzept – flankierende Massnahmen


 

Sehr geehrter Herr Regierungsstatthalter Lerch

 

Mit Befremden haben wir von Ihrer Einladung zur Info-Veranstaltung „Sicherheitskonzept – flankierende

Massnahmen“ vom Januar 2011 Kenntnis genommen. In der Einladung wird den Restaurant-

Inhabern, Clubbesitzern sowie Hoteliers mitgeteilt, dass Ihnen das „Sicherheitskonzept – flankierende

Massnahmen“ am Freitag, 4. März 2011 vorgestellt werden soll. Das Sicherheitskonzept soll den

Perimeter Aarberger-, Neuen-, Genfer- und Speichergasse umfassen.

In der beiliegenden Vorinformation wird dem Adressatenkreis angedroht: „Sollten einige oder alle

Bewilligungsinhaberinnen oder Bewilligungsinhaber sich nicht freiwillig am Konzept beteiligen, wird

der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland die notwendigen Auflagen für die Durchsetzung des Konzeptes

trotzdem verfügen und die betreffenden Betriebsbewilligungen anpassen.“ Kurz: Den Restaurant-

und Clubbesitzern wird mit der Anpassung oder dem Entzug der Überzeitbewilligung gedroht,

sollten sie es wagen, das vorgesehene Konzept zu hinterfragen.

Weiter wird in der Vorinformation ausgeführt, dass das Sicherheitskonzept einen Ordnungsdienst

vorsieht und die damit zusammenhängenden Kosten auf die Gastgewerbebetriebe aufgeteilt werden

sollen.

Das vom Regierungsstatthalteramt gewählte Vorgehen entspricht nicht unserer Auffassung des

Rechtsstaates. Erstens ist der gewählte Ton agressiv und vorveruteilend. Zweitens lässt die oben

erwähnte Drohung die Hoffnung auf einen Dialog im Keime ersticken und drittens ist ein einseitig

erarbeitetes Konzept kaum eine ausreichende rechtliche Grundlage, um die Schaffung eines Ordnungsdienstes sowie einer neuen Abgabe zu begründen. Wir möchten daran erinnern, dass es nicht

die Gewerbetreibenden sind, die sich nicht an die Regeln halten. Entsprechend verdienen diese Akteure

allen Respekt als Arbeitgeber und Steuerzahlende.

Weiter halten die Unterzeichnenden fest, dass die Gewährleistung der Sicherheit – auch in der Aarberger-,

Neuen-, Genfer- und Speichergasse – eine polizeiliche Aufgabe ist. Es obliegt nicht dem

Regierunsstatthalteramt, neue Ordnungseinheiten zu schaffen, weil die Kantonspolizei nicht mehr

ihren Sicherheits- und Ordnungsaufgaben nachkommen will oder nachkommen kann. Die Sicherheit

ist eine Grundaufgabe des Staates und das muss auch so bleiben.

Die unterzeichnenden Parteien erwarten, dass an der Orientierung vom 4. März 2011 die in der Vorinformation gemachten Aussagen richtig gestellt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Bernhard Eicher          Roland Jakob            Kurt Hirsbrunner

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